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Gericht: Keine Strafe für Trump - Doch Schuldspruch bleibt

Mit aller Kraft versuchte Trump zu verhindern, dass kurz vor seinem Amtsantritt die Strafe im Schweigegeld-Prozess verkündet wird - erfolglos. Repressalien gibt es zwar keine, aber einen großen Makel.

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Strafverkündung im Trump-Schweigegeldprozess Brendan McDermid/Reuters Pool via AP/dpa

Washington/New York (dpa) - Der designierte US-Präsident Donald Trump kommt im New Yorker Schweigegeld-Prozess ohne Strafe davon. Der Schuldspruch gegen den 78-Jährigen bleibt aber bestehen. Trump zieht damit am 20. Januar als verurteilter Straftäter ins Weiße Haus ein. Mit diesem Makel ins Amt zu gehen, hatte er mit aller Kraft verhindern wollen. Der Republikaner möchte sich mit dem Schuldspruch nicht abfinden und kündigte umgehend an, Berufung dagegen einzulegen. 

Ein ungewöhnlicher Ausgang

Bei der Strafmaßverkündung in dem Prozess verhängte Richter Juan Merchan - wie zuvor bereits angekündigt - eine «unconditional discharge» (bedingungslose Straffreiheit) gegen Trump. Diese selten genutzte Form der Verurteilung zieht zwar keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen wie eine Haft- oder Geldstrafe nach sich, stellt aber die juristische Schuld fest - gemäß dem Schuldspruch der Geschworenen-Jury vor einigen Monaten. 

Richter Merchan sagte, er sei nach langer Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass dies die einzige Möglichkeit in diesem Fall sei. «Dies war ein wirklich außergewöhnlicher Fall.» Nie zuvor sei das Gericht mit «so einzigartigen und außergewöhnlichen Umständen» konfrontiert gewesen.

Es war das erste Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten, dass ein ehemaliger Präsident wegen einer Straftat verurteilt wurde. In dem Prozess ging es um die illegale Verschleierung von 130.000 US-Dollar Schweigegeld, die Trump an die Pornodarstellerin Stormy Daniels zahlen ließ - nach Überzeugung des Gerichts mit dem Ziel, sich Vorteile im Wahlkampf 2016 zu verschaffen. Geschworene in New York befanden Trump Ende Mai 2024 in 34 Anklagepunkten für schuldig. 

Trump: Prozess war «sehr schreckliche Erfahrung»

Trump war der Strafmaßverkündung gemeinsam mit seinem Verteidiger Todd Blanche lediglich per Video zugeschaltet. Er bezeichnete den Prozess erneut als «Hexenjagd». Er sei «komplett unschuldig» und «sehr unfair» behandelt worden, so Trump. «Das war eine sehr schreckliche Erfahrung». Verteidiger Blanche sprach von einem «traurigen Tag für das Land». 

Unmittelbare Auswirkungen auf Trumps Präsidentschaft dürfte dieses recht selten eingesetzte Strafmaß nicht haben, es ist eher symbolischer Natur. Trump hatte dennoch mit aller Kraft versucht, diesen Schritt in letzter Minute noch abzuwenden - wohl aus Sorge um sein öffentliches Ansehen. Erstmals in der Geschichte der USA rückt ein verurteilter Straftäter auf das höchste Staatsamt auf. 

Normalerweise gelten für verurteilte Straftäter in den USA zahlreiche Einschränkungen, etwa beim Reisen oder beim Erwerb von Waffen. Ob und wie diese nun auch Trump betreffen könnten, war zunächst nicht klar. Als Präsident dürfte Trump nach Meinung vieler Rechtsexperten von diesen Einschränkungen weitestgehend verschont bleiben.

Trumps juristischer Widerstand

Trumps Anwälte hatten sich bis zuletzt auf verschiedenen Wegen bemüht, die Strafmaßverkündung abzuwenden. Nach erfolglosen Gesuchen auf unterer Instanz hatten sie am Ende einen entsprechenden Eilantrag an den Supreme Court gestellt, den das höchste US-Gericht jedoch am Abend vor der Strafmaßverkündung ablehnte. 

Die Verteidiger des Republikaners hatten zuvor auch bereits beantragt, den Schuldspruch aufzuheben. Ein formales Berufungsverfahren ist aber erst nach der Strafmaßverkündung möglich. 

Trump kündigte umgehend an, dies anzugehen. Er schrieb auf der von ihm mitbegründeten Plattform Truth Social, er werde gegen Berufung gegen den «Schwindel» einlegen und das Vertrauen der Amerikaner in das Justizsystem wiederherstellen. Dass gegen ihn eine «unconditional discharge» verhängt worden sei, zeige einmal mehr, dass der Fall keine Substanz gehabt habe, argumentierte er. Die «wahren Geschworenen, das amerikanische Volk», hätten gesprochen und ihn erneut zum Präsidenten gewählt. 

Immun vor Strafverfolgung oder nicht? 

Trump hält das Verfahren gegen ihn für rechtswidrig und beruft sich dabei unter anderem auf eine Entscheidung des Supreme Courts, wonach US-Präsidenten weitgehende Immunität für Handlungen im Amt genießen. Der New Yorker Richter hatte im Dezember allerdings erklärt, die Entscheidung gelte im vorliegenden Fall nicht, da die beanstandeten Schweigegeldzahlungen vor Trumps erster Präsidentschaft von 2017 bis 2021 erfolgt seien. Außerdem habe es sich um Handlungen als Privatmann gehandelt.

Der Supreme Court hatte damals aber auch entschieden, dass Amtshandlungen von US-Präsidenten nicht als Beweise in Strafverfahren angeführt werden dürfen. Spätestens in einem Berufungsverfahren, das wieder vor dem Obersten Gericht landen könnte, dürfte das zum Thema werden. 

Trump hatte die Mehrheiten am Supreme Court während seiner ersten Amtszeit weit nach rechts verschoben. Nur drei der neun Richterinnen und Richter werden nun noch dem liberalen Lager zugeordnet. Das Gericht hat in dieser Besetzungskonstellation häufig im Sinne Trumps entschieden. 

Nach Amtsantritt als Präsident kann sich Trump im Übrigen nicht selbst begnadigen. Bei einer Verurteilung auf Bundesstaatenebene, wie in diesem Fall in New York, liegt eine solche Entscheidung in der Hand des jeweiligen Gouverneurs. 

Die anderen Verfahren gegen Trump

Trump war auch in drei anderen Strafverfahren angeklagt worden - wegen verschiedener Vorwürfe. Zwei Prozesse auf Bundesebene gegen ihn wurden nach seinem Wahlsieg allerdings eingestellt. Die Staatsanwaltschaft argumentierte in diesen Fällen mit der Gepflogenheit des Justizministeriums, nicht gegen amtierende Präsidenten zu ermitteln. Ein drittes Verfahren gegen Trump im Bundesstaat Georgia wegen juristischer Winkelzüge weitgehend lahmgelegt und könnte nach dem Abzug der zuständigen Staatsanwältin ganz in sich zusammenfallen. Trumps Anwälte hatten alle Verfahren von Anfang an nach Kräften torpediert.

© dpa-infocom, dpa:250110-930-340645/3