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Fingierter Macheten-Angriff: Helfer bestreitet Beteiligung

Linksextreme hätten ihm mit einer Machete drei Finger abgehackt, behauptete ein mutmaßlicher Neonazi. Das erwies sich als Lüge. Vor Gericht bestreitet nun ein Angeklagter, beteiligt gewesen sein.

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Prozess um fingierten Machetenüberfall Sebastian Willnow/dpa

Chemnitz (dpa) - Mehr als ein Jahr nach einem erfundenen Macheten-Überfall auf einen mutmaßlichen Neonazi in Chemnitz hat ein 38-Jähriger eine Tatbeteiligung vor dem Landgericht bestritten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte dem damals 29-jährigen mutmaßlichen Neonazi nach einer gemeinsamen Vereinbarung drei Finger der linken Hand abgetrennt hatte. Das vermeintliche Opfer hatte die Polizei alarmiert und behauptet, es sei von Linksextremen überfallen worden. Nach Darstellung des 38-Jährigen wollte der damals 29-Jährige mit der verstümmelten Hand eine Behinderung geltend machen und staatliche Hilfe kassieren.

Angeklagter: Opfer wollte es als Überfall von Linken darstellen

Über seinen Verteidiger ließ der 38-jährige Angeklagte zum Prozessauftakt erklären, dass es eine derartige Absprache gegeben habe. Er habe dies zunächst nicht ernst genommen und die Bitte als «surreal» abgetan. Nach wiederholtem Nachhaken des damals 29-Jährigen habe sein Mandant aber zugestimmt und vorgeschlagen, die Tat als Unfall bei Gartenarbeiten zu verschleiern, erläuterte Rechtsanwalt Patrick Schäfer. Das vermeintliche Opfer habe dann aber vorgeschlagen, es als Überfall von Mitgliedern der linken Szene zu fingieren.

Angeklagter will aus Skrupel nicht selbst zugeschlagen haben

Als der 29-Jährige aber die linke Hand auf einen Müllcontainer gelegt habe und er mit einer Machete zuschlagen sollte, habe er Skrupel bekommen und abgebrochen, schilderte dessen Verteidiger weiter. Dann habe der 29-Jährige die Machete genommen und selbst zugeschlagen und sich dabei drei Finger der linken Hand abgeschlagen. Anschließend habe der Verletzte selbst den Notruf gewählt.

Angeklagt ist der 38-Jährige wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Nach Angaben des Gerichts ist er erheblich vorbestraft -unter anderem wegen Diebstahls, Drogendelikten und Sachbeschädigung. Er selbst gehöre weder der rechten noch der linken Szene an, ließ er über seinen Verteidiger erklären. Für den Prozess sind zwei weitere Termine am 17 und 18. Dezember angesetzt.

Angebliches Opfer erscheint mit Handprothese, schweigt aber vor Gericht

Gegen das heute 30 Jahre alte angebliche Opfer läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat. Der Mann erschien am Freitag in dem Prozess gegen den 38-Jährigen als Zeuge, nahm aber von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch und schwieg. Deutlich sichtbar war eine Teilprothese an seiner linken Hand.

© dpa-infocom, dpa:241129-930-302861/2