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«Ich war wie von Sinnen» - Mann gesteht Bluttat im Prozess

Ein Ehepaar wird des Mordes angeklagt. Das Opfer war der Vater des Schwiegersohns. Zum Prozessauftakt lässt der Mann eine Erklärung verlesen - und nimmt alles auf sich.

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Mordprozess gegen Ehepaar Uwe Anspach/dpa

Karlsruhe (dpa) - Im Mordprozess gegen ein Ehepaar aus dem Kreis Karlsruhe hat der Mann die Tat gestanden. Er habe den Vater seines Schwiegersohns Anfang des Jahres getötet, weil er von diesem bedroht und angriffen worden sei. 

Er habe daraufhin den 63-Jährigen mit Pfefferspray besprüht und «wie von Sinnen» auf diesen eingestochen, hieß es in einer Erklärung, die sein Anwalt vor dem Karlsruher Landgericht verlesen ließ. Hintergrund seien Auseinandersetzungen um die Trennung ihrer Kinder gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hat die Tat dem Ehepaar gemeinsam vorgeworfen. Der 51-Jährige und die 45-Jährige hätten laut Anklage das Opfer Anfang des Jahres in einem Waldstück bei Kleinsteinbach (Kreis Karlsruhe) mit Pfefferspray kampfunfähig gemacht. Dann hätten sie ihn mit einem Klappmesser attackiert und durch 46 Stiche und Schnitte getötet.

Mann nimmt Tat auf sich

In der ausführlichen Erklärung nahm der Angeklagte die Tat ganz auf sich. «Ich habe schwer gesündigt», sagte er. Er bereue die Tat zutiefst und entschuldigte sich bei dem Schwiegersohn. Er allein trage die Verantwortung für das Geschehen. 

Ein Spaziergänger hatte die Leiche des 63-Jährigen neben seinem Fahrzeug im Wald entdeckt. Rund zwei Wochen später wurden das verdächtige Ehepaar am Flughafen Straßburg festgenommen. 

Tochter hatte sich von ihrem Mann getrennt 

Die Tochter der beiden Angeklagten hatte sich im November 2023 nach kurzer Ehe von dem Sohn des getöteten 63-Jährigen getrennt. Der Angeklagte sagte aus, seine Tochter sei von ihrem Mann geschlagen und vom Schwiegervater bedroht worden. 

Die Große Strafkammer hat zehn weitere Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil könnte das Schwurgericht demnach Ende Februar sprechen. Die Kammer hat 14 Zeugen und drei Sachverständige geladen. Als Nebenkläger ist der Sohn des Getöteten einem Gerichtssprecher zufolge am Verfahren beteiligt.

© dpa-infocom, dpa:241211-930-314413/2