Bundesrat segnet zahlreiche Gesetze ab
Die Ampel-Koalition ist zwar zerbrochen. Trotzdem hat der Bundestag zuletzt noch zahlreiche Gesetze verabschiedet. Viele sind jetzt im Bundesrat gelandet. Der zeigte sich kooperativ.
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Berlin (dpa) - Gesetzes-Kehraus im Bundesrat: Gut eine Woche vor der Bundestagswahl hat die Länderkammer zahlreichen Vorlagen zugestimmt, die der Bundestag noch nach dem Ampel-Crash im November verabschiedet hatte. So steht nun zum Beispiel fest, dass der Schutz von Frauen und Kindern verbessert wird, die Opfer von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt sind; dass ein Mutterschutz bei Fehlgeburten eingeführt wird; und dass die Opfer der SED-Diktatur eine bessere Unterstützung erhalten.
Zum Auftakt verabschiedete die Länderkammer eine Entschließung, in der sie ein sofortiges Ende des russischen Angriffs in der Ukraine verlangte. Anlass war der Beginn des Krieges vor drei Jahren. «Wir stehen solidarisch an der Seite des ukrainischen Volkes», versicherte Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger und verwies unter anderem auf die zivile und militärische Hilfe Deutschlands. «Und auch beim Wiederaufbau werden wir die Ukraine nicht alleine lassen.»
Zustimmung zum Gewalthilfegesetz
Von Gewalt betroffene Frauen und Kinder werden künftig einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Mit dem nun auch vom Bundesrat beschlossenen Gesetz werden die Länder künftig dazu verpflichtet, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Sie erhalten dafür vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Der Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung soll ab 1. Januar 2032 greifen.
Die Zustimmung der Länderkammer sei «wahrlich ein historischer Moment», sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Die Länder kritisierten, dass der Bund eine finanzielle Unterstützung nur bis 2036 zugesagt habe. Dies reiche nicht aus. Nach dem letzten polizeilichen Lagebild zur geschlechtsspezifischen Gewalt wurde 2023 fast jeden Tag eine Frau von einem Mann getötet, weil sie eine Frau ist. 400 Frauen pro Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt.
Mutterschutz bei Fehlgeburten kommt
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig einen Anspruch auf Mutterschutz. Das vom Bundesrat beschlossene Gesetz kann damit am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten. Mit ihm erhalten Frauen bei einer Fehlgeburt ab dem vierten Schwangerschaftsmonat erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen.
Als Mutterschutzzeit gelten grundsätzlich die sechs Wochen vor der Entbindung eines Kindes sowie die acht Wochen nach der Geburt, in denen Frauen in der Regel nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten galt diese Schutzfrist bislang nicht.
Erleichterungen für Hausärzte
Hausarztpraxen bekommen bessere Bedingungen, die die Vor-Ort-Versorgung für Patientinnen und Patienten stärker absichern sollen. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das dafür finanzielle Anreize und Vereinfachungen festlegt. Unter anderem fallen für Hausärztinnen und Hausärzte Obergrenzen bei der Vergütung weg. Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen die Regelungen auch dazu beitragen, dass gesetzlich Versicherte einfacher Termine erhalten.
Großes Ziel ist, angesichts von bundesweit 5.000 unbesetzten Hausarztsitzen den Beruf attraktiver zu machen und das Praxisnetz zu erhalten - vor allem auf dem Land und in ärmeren Vierteln von Großstädten.
Energie-Gesetzespaket
Bei den vom Bundesrat gebilligten Energievorhaben geht es zum einen um eine längere staatliche Fördermöglichkeit für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) - das sind Anlagen, die gleichermaßen Strom und Wärme erzeugen. Ein weiteres Gesetz sieht eine stärkere Förderung von Bioenergie vor. Gebilligt wurde auch eine Reform des Emissionshandels. Dabei geht es um die CO2-Bepreisung und notwendige Anpassungen an EU-Recht. Beschlossen wurden auch Maßnahmen, mit denen das Stromnetz besser für den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien gerüstet werden soll. Bei einem Gesetz zur Windkraft geht es um eine bessere Steuerbarkeit beim Bau von Windrädern an Land.
Bessere Hilfe für Opfer des SED-Regimes
Opfer des SED-Regimes in der DDR werden künftig deutlich bessere Entschädigungsleistungen erhalten. Das vom Bundesrat beschlossene Gesetz sieht vor, dass die Rente für ehemalige DDR-Häftlinge von Juli an um 70 Euro auf 400 Euro monatlich steigt. Außerdem wird die Opferrente künftig automatisch mit der allgemeinen Rentenentwicklung steigen. Die bisherige Bedürftigkeitsprüfung soll entfallen. Das Gesetz vereinfacht auch die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden bei SED-Opfern. Zudem wird ein Härtefallfonds eingerichtet.
Vorstoß zur Verlängerung der Mietpreisbremse
Der Bundesrat unternahm einen Vorstoß zur Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre. Dieses Instrument zur Begrenzung des Mietanstiegs läuft nach derzeitigem Stand zum Jahresende 2025 aus. Die Länderkammer beschloss einen eigenen Gesetzentwurf, der vorsieht, es bis Ende 2029 weiterlaufen zu lassen. Begründet wird dies mit der weiterhin schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt und den daraus folgenden Mieterhöhungen.
Die Mietpreisbremse gilt für Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten. Dort darf die Miete bei Neu- und Wiedervermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigen. Der Gesetzentwurf geht nun zunächst an die Bundesregierung.
Strafregelungen für sexuelle Belästigung durch obszöne Gesten
In einer Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, Betroffene von sexueller Belästigung wirksamer zu schützen. Sie soll dazu schnellstmöglich Regelungen vorlegen, mit denen auch Belästigungen, die nicht die Schwelle körperlicher Berührung erreichen, bestraft werden können. Dabei geht es etwa um obszöne Gesten und Beleidigungen. Diese Formen sexueller Belästigung würden nicht nur als Bloßstellung oder Kränkung wahrgenommen, sondern belasteten Betroffene nachhaltig. Ziel müsse daher ein ausreichend bestimmter Straftatbestand sein.