Nach Rot im DFB-Pokal: Mündliche Verhandlung im Fall Neuer
Nach Rot im DFB-Pokal soll Manuel Neuer zwei Pokalspiele aussetzen. Doch das sieht der Weltmeister von 2014 nicht ein. Nun kommt es zur Verhandlung. Vor Ort verteidigen kann Neuer sich nicht.
Frankfurt/Main (dpa) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes befasst sich am Donnerstag mit dem Einspruch von Bayern-Torwart Manuel Neuer gegen seine Zwei-Spiele-Sperre im DFB-Pokal. Da der Weltmeister von 2014 derzeit verletzt ist, wird er bei der mündlichen Verhandlung im DFB-Campus in Frankfurt am Main (15.00 Uhr) nur per Video zugeschaltet.
Neuer (38) war in der vergangenen Woche beim 0:1 im Achtelfinale gegen Bayer Leverkusen bereits in der 17. Minute wegen einer Notbremse gegen den Leverkusener Jeremie Frimpong mit Rot vom Platz gestellt worden. Das DFB-Sportgericht sperrte den Torwart danach für zwei Pokalspiele. Dagegen hatte Neuer Einspruch eingelegt. Bei der Aktion zog er sich einen Rippenbruch zu.
Eberl erläutert Einspruch gegen Strafmaß
«Ich finde zwei Spiele für Manuel Neuer, der vorher 850 Spiele lupenrein gemacht hat, eine etwas zu harte Strafe. Wir waren auch überrascht, wie schnell das verkündet wurde», begründete Bayern-Sportvorstand Max Eberl den Einspruch nach dem 5:1 (2:1) des Rekordmeisters am Dienstagabend in der Champions League gegen Schachtar Donezk. Da Neuer wegen einer Notbremse des Feldes verwiesen worden war, sei eine Sperre von einem Spiel laut Eberl ausreichend. Tatsächlich war es sogar der erste Platzverweis in Neuers 867. Spiel im Profifußball.
Der Vertrag des Bayern-Torhüters läuft im Sommer aus. Daher ist unklar, ob Neuer nach dem Pokal-Aus der Bayern überhaupt noch einmal für den Rekordmeister in einem DFB-Pokalspiel auf dem Platz stehen wird. «Er könnte ja auch nochmal woanders hin wechseln, wo er vielleicht auch Pokal spielen möchte», sagte Eberl.