Zehn Jahre Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik
Die Voraussetzungen, um die Gene eines im Reagenzglas gezeugten Embryos vor der Übertragung in die Gebärmutter zu untersuchen, sind sehr streng. Trotzdem werden die meisten Anträge erlaubt.


München (dpa/lby) - Durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryos dürfen nur in sehr eng gesetzten Grenzen vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter genetisch untersucht werden. In den zehn Jahren ihres Bestehens hat die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) über rund 2.500 Anträge auf eine solche Untersuchung des Erbmaterials entschieden - in den allermeisten Fällen positiv.
Seit ihrer Gründung im März 2015 bis Ende 2024 gab die Kommission 2.338 Anträgen statt und lehnte 145 Anträge ab, bilanzierte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Die Zustimmungsquote liegt damit bei über 95 Prozent. Die Zahl der Anträge stieg von 35 im Jahr 2015 auf 381 im Jahr 2024.
Einzelfallentscheidungen
Die achtköpfige Kommission wäge in jedem Einzelfall medizinische, psychische, soziale und ethische Umstände ab, erläuterte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Oberste Priorität habe der Schutz des Lebens. Der Ministeriumssprecher ergänzte: «Liegt nach den Umständen des Einzelfalls weder eine hohe Wahrscheinlichkeit einer schwerwiegenden Erbkrankheit vor noch eine Schädigung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen kann, so ist der Antrag abzulehnen.»
Anlässlich eines Festaktes zum zehnjährigen Bestehen in München betonte Gerlach, die Ethikkommission leiste einen wichtigen Beitrag dazu, dass die medizinischen Möglichkeiten in Bayern verantwortungsbewusst genutzt würden. «Einerseits schreitet der medizinische Fortschritt unaufhaltsam voran, andererseits dürfen ethische Leitplanken dabei nicht an Klarheit verlieren», betonte sie. Die Kommission setze Maßstäbe und treffe Entscheidungen, die den Kern unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses berührten.
Vier PID-Zentren in Bayern
Präimplantationsdiagnostik (PID) ist die genetische Untersuchung eines durch assistierte Reproduktion erzeugten Embryos, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Bei der Untersuchung wird beispielsweise gezielt nach Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien gesucht.
Die PID darf in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden. In Bayern gibt es dafür vier zugelassene Zentren: zwei in München, eines in unmittelbarer Nachbarschaft in Planegg-Martinsried und eines in Regensburg.