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Wasser in mehreren Gemeinden muss abgekocht werden

Wie Trinkwasser in Walpertskirchen sowie Ober- und Unterschleißheim verunreinigt wurde, ist noch unklar. Vorerst gilt: Erst kochen, dann trinken.

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Trinkwasser Felix Kästle/dpa

München (dpa/lby) - In mehreren oberbayerischen Gemeinden müssen die Menschen für zunächst unbestimmte Zeit das Wasser abkochen. Betroffen sind Haushalte in Walpertskirchen sowie Ober- und Unterschleißheim, wie die Landratsämter Erding und München mitteilten. 

In Walpertskirchen ist der Grund für die Anordnung eine Verunreinigung durch kleine Insekten im Trinkwasser, wie das Landratsamt Erding mitteilte. Das sei bei einer Routineinspektion in den Hochbehälterkammern der Wasserversorgung Walpertskirchen festgestellt worden. Zudem habe das Wasser modrig gerochen. 

Die Ursachen dafür sind laut Landratsamt noch unklar. Eine konkrete gesundheitliche Gefährdung für die 725 betroffenen Haushalte bestehe nicht. Im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes habe das Landratsamt Erding aber vorsorglich eine Anordnung zum Abkochen erlassen. 

Auch in Ober- und Unterschleißheim wurden während einer Routinekontrolle Auffälligkeiten festgestellt. Ein Grenzwert für coliforme Bakterien sei überschritten worden, sagte eine Sprecherin des Landratsamtes. Der betroffene Trinkwasserbrunnen sei auf Veranlassung des Gesundheitsamts des Landkreises München umgehend außer Betrieb genommen worden. Für rund 43 000 Menschen gilt nun zunächst ein Abkochgebot.

Vor allem zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder bei der Behandlung von Lebensmitteln, wie zum Beispiel dem Waschen von Gemüse, sollte das Wasser nur abgekocht verwendet werden. Baden oder Duschen sei nach wie vor unbedenklich, solange keine offenen Wunden bestehen. Kleine Wunden können mit einem wasserundurchlässigen Pflaster abgedeckt werden.

Alle notwendigen Maßnahmen zur Ursachenklärung und Behebung wurden veranlasst, wie es von beiden Landratsämtern heißt. Wann die Abkochgebote für Walpertskirchen sowie Ober- und Unterschleißheim aufgehoben werden können, sei zunächst nicht absehbar.

© dpa-infocom, dpa:241108-930-283495/1