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Union unterstützt Forderung nach mehr Rechten für Polizei

Nach dem mutmaßlichen Terroranschlag in München fordert Oberbürgermeister Reiter ein Umdenken bei der inneren Sicherheit - und bekommt auch Zuspruch außerhalb seiner Partei.

CDU/CSU Klausurtagung Michael Kappeler/dpa

München/Neuhardenberg (dpa/lby) - Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) erhält nach dem Anschlag in seiner Stadt für seine Forderung nach mehr Befugnissen für die Polizei Zuspruch aus der Union. «Wenn Herr Reiter jetzt auf den Gedanken kommt, seine eigene Partei zu bewegen, diese Entscheidungen zu treffen, kann ich das nur begrüßen», sagte CDU-Chef Friedrich Merz vor Journalisten bei der Klausurtagung der Union in Neuhardenberg. Die Tat in München beweise, dass es überfällig sei. 

Am Donnerstag war ein 18-jähriger Österreicher bei einem Anschlag auf das israelische Generalkonsulat in München von der Polizei getötet worden. Reiter hatte sich danach in einer Stellungnahme an die Bundesregierung gewandt. Er forderte einen besseren Schutz der Bevölkerung, Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung und anlasslose Personenkontrollen. «Die Vielfalt der Anschläge in den letzten Tagen und Wochen» mache ein Umdenken erforderlich.

Debatte über Speicherung von IP-Adressen

Auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt begrüßte Reiters Forderungen. Sie seien eine Bestätigung dessen, was die Union seit Jahren einfordere. Dobrindt und Merz verlangten auch eine Neureglung bei der Speicherung von IP-Adressen. 

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) betonte am Freitag in Berlin erneut, dass Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und die Innenminister der Länder, eine Speicherung von IP-Adressen für kurze Zeit für notwendig hielten. Dazu hatte Faeser (SPD) zusammen mit ihren Länderkollegen einen Vorschlag gemacht. Der ging Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aber zu weit. 

Eine Sprecherin des Bundesjustizministerium (BMJ) verwies in Berlin auf das geplante Quick-Freeze-Verfahren. Dabei werden Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung besteht. Es bestehe aus Sicht des Justizministeriums derzeit kein Anlass, etwas an diesen Vereinbarungen zu verändern, sagte die BMJ-Sprecherin.

© dpa-infocom, dpa:240906-930-225223/2