Tötung von Vater auf Jagd - Antrag auf Unterbringung
Vater und Sohn fahren gemeinsam zum Jagen. Doch der Vater kehrt nicht zurück. Sein Sohn soll ihn erschossen haben. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für schuldunfähig.
Nürnberg/Burgbernheim (dpa) - Ein 18-Jähriger aus Baden-Württemberg, der seinen Vater auf der Jagd in Mittelfranken erschossen haben soll, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen. Diese stellte deshalb einen Antrag auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Der Antrag sei ans Landgericht gegangen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dieses müsse nun entscheiden, ob es zur Hauptverhandlung komme. Medien hatten zuvor über den Antrag auf Unterbringung berichtet.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann aus Ludwigsburg in Baden-Württemberg Totschlag vor. Er soll am 1. Mai zusammen mit seinem Vater bei Burgbernheim in Mittelfranken auf die Jagd gegangen sein und diesen dabei erschossen haben. Spaziergänger fanden die Leiche des 54 Jahre alten Mannes. Der Sohn soll die Tat seiner Mutter am Telefon gestanden und sich dann der Polizei gestellt haben. Er befindet sich zurzeit in einer Psychiatrie.