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Tödliche Flucht: Frau von Schleuserverdacht freigesprochen

Eine 51 Jahre alte Frau aus dem Iran ist vor dem Landgericht Landshut vom Schleuservorwurf freigesprochen worden.

Prozess um Schleusung mit Todesfolge Christine Vincon/dpa

Landshut (dpa) - Eine 51 Jahre alte Frau aus dem Iran ist vor dem Landgericht Landshut vom Schleuservorwurf freigesprochen worden. Die Rolle, die die Frau bei der Organisation und Durchführung von Bootsfahrten für Flüchtlinge über die Ägäis spielte, sei unklar, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Reiter am Freitag. Als Mittäterin sowie Mitglied der Schleuserbande sei sie auszuschließen. Die bloße Billigung einer fremden Tat reiche für eine Mittäterschaft nicht aus und Kaffeekochen nicht für eine Freiheitsstrafe, erläuterte Reiter.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau das Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge vorgeworfen. Sie soll die Lebensgefährtin des mutmaßlichen Drahtziehers einer Schleuserbande gewesen sein. Das Verfahren ist Teil eines Gesamtkomplexes mit mehreren Tatverdächtigen, in dem es um vier Schleusungsfahrten 2015 und 2016 mit Booten aus der Türkei nach Griechenland geht. Insgesamt wurden laut Anklage 259 Menschen geschleust, von denen 70 starben.

Die 51-Jährige sollte an mindestens zwei der Fahrten beteiligt gewesen sein. Bei einer kamen nach bisherigen Ermittlungen 13 von 29 Bootsinsassen ums Leben, ein Kind gilt seither zudem als vermisst. Die Behörden gehen davon aus, dass der Dreijährige auch gestorben ist. Die Flüchtlinge sollen 2500 Euro je Person bezahlt haben.

Die Ermittler waren durch Aussagen überlebender Flüchtlinge auf die Frau gekommen. Jedoch passten die Beschreibungen einer beteiligten Frau nicht mit der 51-Jährigen überein, so der Vorsitzende Richter. Zudem sei eine Frau in anfänglichen Vernehmungen gar nicht erwähnt worden, später sei von mehreren Frauen die Rede gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Freitag an ihrem Tatvorwurf festgehalten und eine Verurteilung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft gefordert, der Verteidiger auf maximal eine Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:240308-99-267071/2