Streit um PV-Anlage auf Kirchendach in Bad Hindelang: Kirchenverwaltung klagt gegen Denkmalschutzentscheidung
In Bad Hindelang entbrennt ein Streit um die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Kirchendach. Die Kirchenverwaltung hat Klage eingereicht. Alle Informationen dazu gibt's hier.
In Bad Hindelang hat die Kirchenverwaltung beschlossen, gegen die Entscheidung des für Denkmalschutz zuständigen Ministers Markus Blume vorzugehen. Sie hat beim Augsburger Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht. Blume hatte die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der St. Johannes Baptist Kirche abgelehnt.
Konflikt zwischen Denkmalschutz und erneuerbaren Energien
Die Kirchenverwaltung argumentiert, dass die schwarzen, entspiegelten Solarmodule auf dem ebenfalls schwarzen Kirchendach optisch nicht auffallen würden und zudem Strom für 24 Haushalte erzeugen könnten. Sie weist in ihrer Klagebegründung vor allem auf Paragraph 2 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes von 2023. Danach habe bis zur Erreichung der Klimaneutralität die Erzeugung regenerativen Stroms klaren Vorrang vor anderen öffentlichen Belangen wie denen des Denkmalschutzes.
Die Position des Denkmalschutzes
Die Entscheidung von Minister Blume, die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Pfarrkirche St. Johannes Baptist abzulehnen, basierte auf denkmalpflegerischen Aspekten und der besonderen Gesamtsituation, die als Präzedenzfall betrachtet wird. Der Minister stützte seine Begründung auf die Bewertung des Bistums Augsburg.