Streit um Nürnberger Bratwürste vor Gericht
Dürfen Bratwürste aussehen wie Nürnberger, wenn sie aus Niederbayern kommen? Darüber will nun das Landgericht München I am 7. Mai entscheiden.
München/Nürnberg (dpa/lby) - Darf eine in Niederbayern produzierte Bratwurst wie eine original Nürnberger Rostbratwurst aussehen? Das Landgericht München I hatte sich am Dienstag in öffentlicher Verhandlung mit dieser Frage auseinanderzusetzen, nachdem der Schutzverband Nürnberger Bratwurst gegen einen Hersteller aus Geiselhörig geklagt hatte. Eine Entscheidung wird das Gericht jedoch erst am 7. Mai verkünden, nachdem sich die Prozessparteien am Dienstag nicht auf einen Vergleich einigen konnten, wie ein Gerichtssprecher nach der Verhandlung sagte.
Der Wurstproduzent hatte unter der Bezeichnung «Mini Rostbratwürstchen» Bratwürste auf den Markt gebracht, die hinsichtlich Größe und Aussehen den Nürnbergern ähnlich sehen. Der Verband beanstandete die konkrete Produktaufmachung, die Größe der Würste und auch die Bezeichnung «Mini Rostbratwürstchen». Der Name «Nürnberger Bratwürste/Nürnberger Rostbratwürste» ist seit mehr als 20 Jahren eine geschützte geografische Angabe. Der Verbraucher könnte die Würste mit dem Original verwechseln. Der Hersteller sieht hingegen keinen Grund für eine Beanstandung.
Der Schutzverband kümmert sich seit 1989 um die Markenpflege der Nürnberger Bratwurst und kontrolliert die Herkunft sowie die Qualität des Produktes. Zur Herstellung des Originals werde ausschließlich frisches Schweinefleisch, etwa aus Schulter, Schinken, Backen und Bauch verwendet. Als Grundgewürze gelten Salz, Pfeffer und Majoran. Die Qualität der Arbeit der Nürnberger Metzger werde streng überwacht, unter anderem von externen Instituten, heißt es auf der Webseite des Vereins.
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