Söder: Erfolg für CSU und Bayern, Klatsche für die Ampel
Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in Teilen als verfassungswidrig ein. Die CSU freut sich, auch wenn es für sie einen Wermutstropfen gibt - vorläufig jedenfalls.
München/Karlsruhe (dpa) - Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat das Wahlrechts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit erkennbarer Freude und Genugtuung aufgenommen. «Das ist ein klarer Erfolg für die CSU und Bayern - und eine Klatsche für die Ampel. Die Wahlmanipulation der Ampel ist entlarvt und richterlich verworfen worden», sagte der CSU-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur in München.
«Das Urteil ist eine Bestätigung in unserem Kernanliegen, der sogenannten Grundmandatsklausel. Damit ist nach menschlichem Ermessen sichergestellt, dass die CSU im nächsten Bundestag vertreten ist», sagte Söder und fügte hinzu: «Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Kraft und die Bedeutung Bayerns und der CSU an.»
Wermutstropfen sei die Akzeptanz der neuen Zuteilungsregelung, denn diese bedeute ein Minus an direkter Demokratie. Nach dem neuen Wahlrecht ist für die Zahl der Sitze im Parlament künftig allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend - auch dann, wenn sie mehr Direktmandate geholt hat. Dann gehen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus.
«Damit ist aber auch klar, dass ein Stimmensplitting dazu führen kann, dass Bayern im nächsten Bundestag schlechter vertreten wäre», argumentierte Söder. «Das heißt: Nur beide Stimmen für die CSU garantieren bayerische Abgeordnete im Bundestag.»
Söder kündigte aber auch an, eine unionsgeführte Bundesregierung wolle die neue Zuteilungsregelung wieder korrigieren. «Klar ist auch: Sollten die Wähler uns in der nächsten Regierung sehen, werden wir dieses Ampel-Gesetz umgehend ändern. Das ist für die CSU eine Koalitionsbedingung für eine nächste Bundesregierung.»
Söder dankte dabei ausdrücklich der CDU, «die unser Anliegen gemeinsam mit uns vorgetragen und unterstützt hat».
Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in seinem Urteil in Teilen als verfassungswidrig ein, konkret die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht. Nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.
Durch den geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel wäre insbesondere für CSU und Linke einiges auf dem Spiel gestanden. Bei der Wahl 2021 war die CSU bundesweit auf 5,2 Prozent der Zweitstimmen gekommen. Wäre sie bei der nächsten Wahl bundesweit hochgerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke gerutscht, wäre sie nach dem Ampel-Wahlrecht aus dem Bundestag geflogen - auch wenn sie wieder die allermeisten Wahlkreise in Bayern direkt gewonnen hätte. Doch diesen Teil der Wahlrechtsreform hat das Bundesverfassungsgericht eben nun gekippt.