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Mitschüler erschossen - Verurteilung wegen Mordes gefordert

Ein Jugendlicher erschießt seinen 14 Jahre alten Mitschüler. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Mordlust, plädiert aber für eine lange Strafe.

Prozess nach tödlichem Kopfschuss auf 14-Jährigen Daniel Karmann/dpa

Würzburg (dpa/lby) - War es Mord oder Totschlag? Nach dem tödlichen Schuss auf einen 14 Jahre alten Schüler in Unterfranken fordert die Staatsanwaltschaft acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe für den 15 Jahre alten Angeklagten. Sie sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an, da der Kopfschuss von hinten kam, teilte eine Sprecherin des Landgerichtes Würzburg mit. 

Der Anwalt des Angeklagten ist anderer Meinung. Er werde auf Totschlag plädieren, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Das Plädoyer der Verteidigung ist für Donnerstag geplant. Vorher wird laut Plan noch der Anwalt der Eltern des Opfers, die als Nebenkläger auftreten, plädieren. Zum Urteil soll es am 5. August kommen. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. 

Todesschuss auf Schulgelände

Der 15-jährige Deutsche hatte im vergangenen September auf dem Gelände einer Schule in Lohr am Main nordwestlich von Würzburg einen 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Schuss aus einer Pistole getötet. Er gestand den tödlichen Schuss zu Beginn der Hauptverhandlung. Der Schuss sei allerdings nicht absichtlich gefallen. Über seine Verteidiger ließ der Angeklagte laut Sprecherin erklären, dass ihm alles sehr leidtue und dass er wünschte, er könnte alles rückgängig machen. Die beiden Jungen gingen in dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart.

Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole des Typs Ceska CZ 75, gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte lebte.

Urteil am 5. August erwartet

Vor der Hauptverhandlung war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Jugendliche den Serienmörder Jeffrey Dahmer verehrt und aus Mordlust gehandelt habe. Dahmer hatte eine der grausigsten Mordserien der USA verübt. Über ihn gibt es eine Netflix-Serie. Den Vorwurf der Mordlust hielt die Staatsanwaltschaft aufgrund der durchgeführten Hauptverhandlung laut Gerichtssprecherin jedoch nicht aufrecht.

Im Plädoyer beantragte die Staatsanwaltschaft aber zudem, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten und die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung anzuordnen. Der Prozess ist nicht öffentlich.

 

 

© dpa-infocom, dpa:240726-930-184721/3