Kugelbombe explodiert - Angeklagter soll Schaden begleichen
In der Würzburger Innenstadt explodiert am Neujahrsmorgen 2023 ein gewaltiger Sprengkörper. Dutzende Fenster gehen zu Bruch. Nun gibt es ein Urteil.


Gemünden am Main (dpa/lby) - Nach die Sprengung einer Kugelbombe zum Jahreswechsel vor zwei Jahren in Würzburg ist ein junger Mann zu Schadenswiedergutmachung verurteilt worden. Die Druckwelle war damals so immens, dass 55 Fensterscheiben umliegender Häuser in der Innenstadt und einer Kirche barsten. Zudem wurde eine Haustür beschädigt. Insgesamt seien Reparaturen für mindestens 11.233 Euro nötig gewesen.
Das Amtsgericht Gemünden am Main verurteilte den bereits länger erkrankten 21-Jährigen zu monatlichen Zahlungen von 250 Euro, um den Schaden wiedergutzumachen. Zudem sollte der Angeklagte eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit anstreben, so das Jugendschöffengericht.
Experten des Landeskriminalamtes hatten ermittelt, dass damals eine Kugelbombe gezündet worden war, die eine deutliche höhere Sprengkraft aufweist als handelsübliche Silvesterböller.
Böllerlager zu Hause
Die Anklage lautete unter anderem auf vorsätzliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung. Dazu hatte sich der Angeklagte nicht geäußert.
Zudem hatte die Staatsanwaltschaft dem 21-Jährigen unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen durch Betreiben eines nicht genehmigten Lagers vorgeworfen: Bei der Durchsuchung seines Elternhauses am 16. Januar 2024 waren nicht gekennzeichnete Böller gefunden worden - knapp 180 Stück. Diesen Vorwurf hatte der Verdächtige eingeräumt.
Anklage plädierte für Jugendstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Heranwachsenden, der zur Tatzeit am 1. Januar 2023 19 Jahre alt war, eine einjährige Jugendstrafe verlangt - ausgesetzt zur Bewährung. Zudem sollte der junge Mann Arbeitsstunden leisten, deren Anzahl der Jurist in das Ermessen des Gerichtes stellte. Bei dem Verdächtigen gebe es Reifedefizite und weiterhin schädliche Neigungen, argumentierte der Anklagevertreter.
Die Verteidigung hatte bezügliche der gewaltigen Detonation auf Freispruch plädiert. Aus ihrer Sicht ist nicht erwiesen, dass der Angeklagte die Kugelbombe gezündet hat, wie das Gericht mitteilte. Wegen des Sprengstofflagers hatte der Verteidiger die Anordnung einer Geldauflage oder Arbeitsauflage nach dem Jugendgerichtsgesetz angeregt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.