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Getötete ukrainische Soldaten: Mordprozess gegen Russen

Sie kamen nach Bayern, um von ihren Kriegsverletzungen zu genesen. Doch dann wurden zwei ukrainische Soldaten erstochen - mutmaßlich von einem Russen. Nun gibt es eine Entscheidung zur Anklage.

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Murnau nimmt Abschied von getöteten Ukrainern Lukas Barth/dpa

Murnau/München (dpa) - Nach dem gewaltsamen Tod zweier ukrainischer Soldaten im oberbayerischen Murnau hat das Landgericht München II die Anklage gegen einen Russen wegen Mordverdachts zugelassen. Der 57-Jährige soll im April zwei kriegsversehrte ukrainische Soldaten nach einem Streit über die Situation in deren Heimatland mit einem Messer getötet haben. Für den Prozess sind im Februar sieben Termine angesetzt, wie das Gericht mitteilte.

Der 57-Jährige, der zuvor bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war, lebte seit Anfang der 1990er Jahre in Deutschland. Er soll die beiden 23 und 36 Jahre alten Soldaten, die wegen Kriegsverletzungen in der Unfallklinik Murnau operiert worden waren, in der Nähe eines Einkaufszentrums erstochen haben. Der Tod der beiden Soldaten hatte im Frühjahr großes Entsetzen ausgelöst. 

Angeklagter «Anhänger eines übersteigerten russischen Nationalismus»

In ihrer Anklage geht die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus der Generalstaatsanwaltschaft München davon aus, dass der Russe überraschend vorgegangen sei und den Opfern aufgrund ihrer Nationalität das Lebensrecht abgesprochen habe. 

«Als Anhänger eines übersteigerten russischen Nationalismus befürwortet er uneingeschränkt den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine», hieß es bei der Anklageerhebung im Oktober. Der 57-Jährige soll sich durch den Streit «in seinem Nationalstolz verletzt» gefühlt haben. Außerdem habe er sich «in seiner Feindseligkeit gegenüber den ukrainischen Soldaten bestätigt» gesehen. 

Deshalb habe er aus seiner nahegelegenen Wohnung ein Messer geholt und seinem ersten Opfer damit gezielt in den Hals gestochen. Danach soll er auch auf den zweiten Mann eingestochen haben. Beide starben.

Die Anklagebehörde geht von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal aus - und von Heimtücke. Die Opfer sollen arglos und - nachdem sie mit dem Angeklagten zuvor Alkohol konsumiert hatten - sehr betrunken gewesen sein.

© dpa-infocom, dpa:241211-930-314507/1