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Ex-Freundin erstochen – Staatsanwalt beantragt lange Haft

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth fordert 14 Jahre und 6 Monate Haft für einen 19-Jährigen. Dieser hatte vor Gericht zugegeben, seine Ex-Freundin in deren Wohnung mit einem Messer getötet zu haben.

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Prozessauftakt wegen Mordes an Ex-Freundin Daniel Vogl/dpa

Bayreuth (dpa/lby) - Ein 19-Jähriger, der wegen Mordes an seiner Ex-Freundin angeklagt ist, soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für 14 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis. Die Vertreterin der Nebenklage habe eine lebenslange Haft für den Mann beantragt, teilte eine Sprecherin des Bayreuther Landgerichts mit. Der Verteidiger des Angeklagten habe für neun Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags plädiert. Oberstaatsanwalt und Nebenklagevertreterin beantragten hingegen, den 19-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen und eine Sicherungsverwahrung vorzubehalten.

Beim Prozessauftakt im Oktober hatte der junge Mann vor der Jugendkammer des Bayreuther Landgerichts eingeräumt, seine Ex-Freundin in Bindlach (Landkreis Bayreuth) mit zahlreichen Messerstichen umgebracht zu haben. Allerdings bestritt er, die Tat geplant zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Demnach soll der junge Mann wenige Tage zuvor den Plan gefasst haben, die damals 18-Jährige zu töten.

Angeklagter und Opfer kannten sich aus der Schule

Laut den Ermittlungen waren der Angeklagte und das Opfer seit 2020 mit Pausen in einer Beziehung, sie kannten sich durch die gemeinsame Schulzeit auf dem Gymnasium. Vor einem Jahr habe die junge Frau die Beziehung beendet. Diese Trennung habe der Deutsche nicht verkraftet, hieß es weiter. Er sei eifersüchtig gewesen, habe befürchtet, sie könne gemeinsame Freunde auf ihre Seite ziehen, von seinen psychischen Problemen erzählen und ihn aus dem Freundeskreis ausschließen.

Am Tattag klingelte er laut Anklage bei ihr, sie öffnete die Tür des Einfamilienhauses – und dann soll er auf sie eingestochen haben. Sie starb an den Folgen der Stichverletzungen. Ihre Eltern, die als Nebenkläger im Prozess auftreten, waren zu dem Zeitpunkt im Urlaub.

Seine Sicht auf die Tat: Die Beziehung sei anfänglich harmonisch gewesen. Später sei es immer öfter zu Streitereien gekommen, seine damalige Partnerin sei ihm gegenüber handgreiflich geworden. Nach Ende der Beziehung sei er zwar eifersüchtig gewesen, aber habe weiter ein Vertrauensverhältnis zu seiner Ex-Freundin gehabt und ihr von seinen Suizidgedanken erzählt. 

An dem Tag, als er sie getötet hatte, habe er eigentlich sich selbst umbringen wollen. Bei dem Besuch habe er sich lediglich von ihr verabschieden wollen, doch sie hätten erneut gestritten – und bei einer Art Kampf sei es zur Tat gekommen.

Am kommenden Freitag wird das Urteil verkündet.

© dpa-infocom, dpa:241105-930-279787/1