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«Ewiges Baurecht» für dritte Startbahn sorgt für Ärger

CSU und Freie Wähler haben den umstrittenen Bau einer weiteren Startbahn am Flughafen München vor Jahren auf Eis gelegt. Nun zeigt sich aber, dass das Thema rechtlich noch lange nicht vom Tisch ist.

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Flughafen München Peter Kneffel/dpa

München (dpa/lby) - Ungeachtet des geltenden Planungs- und Baumoratoriums der Staatsregierung soll das Baurecht für die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen München unbefristet Gültigkeit behalten. Dies geht aus einem von der Flughafengesellschaft beantragten Feststellungsbescheid der Regierung von Oberbayern hervor. Demnach tritt die Genehmigung nicht nach zehn Jahren außer Kraft - dies wäre 2025 der Fall, da mit den geplanten Erweiterungen des Flughafens bereits begonnen wurde.

«Hier geht es zum Beispiel um den S-Bahn-Tunnel zur Realisierung des Erdinger Ringschlusses, den Ausbau des Straßennetzes im Osten des Airports, die Erweiterung des Vorfelds Ost für zusätzliche Flugzeugparkpositionen oder Kohärenzmaßnahmen», heißt es in der Mitteilung der Flughafengesellschaft. Diese betonte in ihrer Stellungnahme aber zugleich auch, den Bescheid «lediglich zur Klärung des rechtlichen Status Quo» initiiert zu haben. Er stelle «keine Weiterverfolgung der Planungen zum Bau einer dritten Startbahn dar».

Grüne: «Juristischer Trick» und «Schlag ins Gesicht» der Menschen

Aus Sicht der Grünen im bayerischen Landtag ist der neue Feststellungsbescheid ein «juristischer Trick» und das somit erteilte «ewige Baurecht» ein «Schlag ins Gesicht» für die Menschen wie Kommunen in der Flughafenregion. «Jahrelang wurde die Region in Sicherheit gewogen durch ein "auf Eis legen" oder "Photovoltaik statt 3. Startbahn"-Ideen. Und jetzt kommt raus, dass trotz alldem an der Verwirklichung der 3. Startbahn festgehalten wird und die Verjährung ausgehebelt wurde», sagte Fraktionsvize Johannes Becher. Die Argumentation der Regierung von Oberbayern sei «blanker Unsinn», da die dort genannten Arbeiten nichts mit der dritten Startbahn zu tun hätten.

Den Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer dritten Startbahn hat die Regierung von Oberbayern im Sommer Juli 2011 erlassen. Das Baurecht ist aber erst seit einer Gerichtsentscheidung 2015 rechtskräftig. 

Koalitionsvertrag sieht Moratorium vor

Da sich CSU und Freie Wähler bislang jedoch nicht auf ein gemeinsames Vorgehen in der Frage einigen konnten, haben sie in ihrem Koalitionsvertrag ein Moratorium verankert: «Über die Notwendigkeit einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen München gibt es unter den Koalitionspartnern unterschiedliche Auffassungen. Die Planungen für deren Bau werden daher auch während der aktuellen Legislaturperiode nicht weiterverfolgt», heißt es im neuen Vertrag. Bereits in ihrem ersten Koalitionsvertrag war das Thema ausgeklammert worden.

Eine Erweiterung des Flughafens stand seit der Corona-Krise auch nicht mehr ganz oben auf der Agenda, da die Zahl der Starts und Landungen nach wie vor nicht das Niveau von vor der Pandemie erreicht haben. Auch die Zahl der Passagiere und die Menge an Luftfracht sowie Luftpost hinkt noch immer dem Rekordjahr 2019 hinterher. Damals hatte es viele laute Rufe nach einer dritten Startbahn gegeben, damit der Flughafen weiter wachsen und international seine Bedeutung als Drehkreuz behalten könne.

© dpa-infocom, dpa:241021-930-266462/1