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Doppelgängerin-Mord: Staatsanwaltschaft setzt Plädoyer fort

Im Ingolstädter Verfahren um den Mord an einer Doppelgängerin haben noch einmal die Staatsanwälte das Wort. In wenigen Tagen wird die Antwort der Verteidiger erwartet.

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Doppelgängerin-Mordprozess Cornelia Hammer/dpa

Ingolstadt (dpa) - In dem seit Januar laufenden Prozess um den Mord an einer Doppelgängerin will die Staatsanwaltschaft heute (9.15 Uhr) ihr Plädoyer fortsetzen. Zu Beginn des Schlussvortrags in der vergangenen Woche machte Staatsanwalt Jochen Metz vor dem Landgericht Ingolstadt klar, dass die Ankläger die Vorwürfe aus der Anklage bestätigt sehen. Ein konkretes Strafmaß für die beiden Beschuldigten nannte er bisher nicht. Ihnen drohen jeweils lebenslange Haftstrafen wegen Mordes.

Die beiden heute jeweils 25 Jahre alten Angeklagten sollen laut Anklageschrift gemeinschaftlich eine 23-Jährige aus Baden-Württemberg mit 56 Messerstichen umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die angeklagte Ingolstädterin wegen Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen wollte, deshalb in einem sozialen Netzwerk eine ihr ähnlich sehende Frau gesucht und diese mit ihrem Komplizen umgebracht hat, um selbst als tot zu gelten.

Aus diesem Grund soll die beschuldigte Deutsch-Irakerin zusammen mit dem Kosovaren das Opfer im August 2022 unter einem Vorwand zu Hause in Eppingen bei Heilbronn abgeholt und in einem Wald getötet haben. Zu Beginn des Verfahrens hatte die Angeklagte alle Schuld auf ihren Mitangeklagten geschoben. Der Mann hingegen hatte zu den Vorwürfen geschwiegen.

In der kommenden Woche werden in dem Verfahren die Plädoyers der Verteidiger erwartet. Das Datum für die Urteilsverkündung ist bisher nicht bekannt.

© dpa-infocom, dpa:241114-930-288217/1