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Geldstrafe für Soldaten nach verweigerter Corona-Impfung

Corona ist zwar aus der Wahrnehmung der Öffentlichkeit weitgehend verschwunden. Vor Gericht spielt der Kampf gegen Covid-19 aber weiter eine Rolle - etwa wenn es um die Impfung von Soldaten geht.

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Coronavirus - Impfzentrum Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Schweinfurt (dpa) - Gut acht Monate nach dem Freispruch eines früheren Bundeswehrsoldaten trotz Verweigerung der vorgeschriebenen Corona-Impfung hat das Landgericht Schweinfurt den Mann im Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Kleine Strafkammer legte am Dienstag 90 Tagessätze zu je 45 Euro fest. Monatlich könne der 27-Jährige aus Fulda aber auch 200 Euro zahlen, sagte der Vorsitzende Richter. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, möglich ist eine Revision zum Obersten Landesgericht.

Im vergangenen Juli hatte das Amtsgericht Bad Kissingen den 27-Jährigen freigesprochen, weil der Impfbefehl im Jahr 2022 nach Überzeugung des Gerichts nicht verhältnismäßig war.

Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, beantragt. Der nicht von einem Anwalt vertretene Angeklagte wandte sich dagegen: Er habe die Impfung aus Sorge vor Nebenwirkungen verweigert.

Soldaten müssen Impfungen dulden

Der Mann, seit Mitte 2016 Soldat auf Zeit und 2023 von der Bundeswehr entlassen, war zum Tatzeitpunkt in der Rhön-Kaserne in Wildflecken eingesetzt.

Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Wer sich widersetzt, muss nicht nur mit einem Strafverfahren, sondern auch mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Der Angeklagte sagte vor der Kammer, er habe sich unter anderem nicht immunisieren lassen, weil er die Zeitspanne von der Entwicklung des Impfstoffs bis zur Zulassung als viel zu kurz empfunden habe. Bei anderen Impfstoffen betrage der Zeitraum mehrere Jahre, bei Corona kein Jahr, sagte der 27-Jährige. «Das war mir das schon ein bisschen suspekt.»

Ein damaliger Vorgesetzter des Angeklagten sagte in dem Prozess: «Es gibt bei der Bundeswehr ein Basisimpfschema, was jeder Soldat zu erfüllen hat.» Corona sei damals neu gewesen, viele Soldaten hätten zunächst Bedenken gegen die Impfung gehabt. «Es gab mehrere Soldaten, die es erst nicht machen wollten.»

Sicherheit von Impfstoffen wird überprüft

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit ist wissenschaftlich erwiesen. Häufig gibt es nach einer Corona-Impfung vorübergehende Reaktionen wie den «Impfarm» oder Kopfschmerzen, äußerst selten hingegen schwerwiegende Nebenwirkungen.

Im vergangenen Mai hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag gesagt, er wolle an der Corona-Impfpflicht für Soldaten vorerst festhalten. «Ich schließe nicht aus, dass wir über kurz oder lang die Duldungspflicht aufheben, aber der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen.»

Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte im September 2023 einen weiteren Soldaten freigesprochen, der ebenfalls keine Corona-Impfung wollte und wegen Gehorsamsverweigerung angeklagt war. Auch hier ging die Staatsanwaltschaft in Berufung - ein Termin für diese Verhandlung legte das Landgericht bisher nicht fest.

© dpa-infocom, dpa:240318-99-383005/7