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Instagram-Teilnahmebedingungen: "Doppeltes Gehalt" von ANTENNE BAYERN

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Instagram-Aktion zu "ANTENNE BAYERN verdoppelt Bayerns Gehälter“ ("Aktion"), durchgeführt von der ANTENNE BAYERN GmbH & Co.KG ("ANTENNE BAYERN"), vertreten durch die Geschäftsführung, Münchner Str. 101 c, 85737 Ismaning. Mit der Teilnahme an der Aktion erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (nachfolgend einheitlich "Teilnehmer") mit diesen Bedingungen einverstanden; wir verweisen insbesondere auf die Bestimmungen zur Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmerdaten in Ziffer 9.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG

1. Aktionsdauer und Aktionszeiten

Die Aktion wird von 18.01.25 bis 24.01.25 16:00 Uhr durchgeführt. Die Anmeldung zur Aktion erfolgt via Kommentar auf Instagram unter dem entsprechenden Gewinnspielpost. 

2. Modus

Für die Teilnahme ist ein Kommentar unter dem entsprechenden Gewinnspielpost und ein Follow der ANTENNE BAYERN Instagram-Seite (https://www.instagram.com/antennebayern/) nötig. Unter allen erfolgten Kommentaren sucht ANTENNE BAYERN nach dem Zufallsprinzip eine/n Gewinner/in aus und benachrichtigt die Person per Privatnachricht. 

3. Gewinnspiele auf Social-Media-Kanälen

Bei sämtlichen Gewinnspielen auf Facebook und Instagram gilt immer: Die Aktionen stehen in keiner Verbindung zur jeweiligen Seite und werden in keinem Fall von Facebook & Instagram etc. gesponsert, unterstützt oder organisiert.

4. Gewinn

4.1 Gewinner

Für die Höhe des Gewinns ist die Gehaltsabrechnung des letzten Monats Berechnungsgrundlage und maßgeblich. Entscheidend dabei ist das Nettogrundgehalt, d.h. ohne Provisionszahlungen, Tantiemen, (Jahres- oder Tertial-)Boni, Sonderzahlungen, (Nacht-, Feiertags-, oder Sonder-) Zuschlägen, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sonstige Zahlungen, etc.(Beispiel: Arbeitnehmer A verdient 1.500 € netto pro Monat und ANTENNE BAYERN zahlt ihm nach Vorlage eines Nachweises darüber einmalig 1.500 € pauschal). Der Höchstgewinn kann maximal 3.000,00 EURO betragen.Für den Fall, dass der Gewinner sich in keinem Beschäftigungs- und/oder Angestelltenverhältnis (z.B. Hausfrauen, Studenten, Schüler, etc.) befindet und/oder kein festes, regelmäßiges Gehalt nachweisen kann (z.B. Selbständige) und/oder ein Gehalt unter 1.000,00 EURO netto bezieht, zahlt ANTENNE BAYERN einmalig 1.000,00 EURO pauschal.

4.2 Gewinnübergabe und Gewinnabwicklung

Der Gewinn ist die einmalige Ausbezahlung des eingereichten Netto-Monatsgehalts auf ein von dem Teilnehmer zu benennendes Konto. Die Abwicklung der Gewinne erfolgt ausschließlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises im direkten Kontakt zwischen dem jeweiligen Gewinner und ANTENNE BAYERN. Sämtliche mit dem Gewinn ggf. einhergehenden Folge- und Nebenkosten sind vom Gewinner zu tragen. ANTENNE BAYERN übernimmt keinerlei Gewähr-, Sachmangel- oder Garantieleistungen. Mit der einmaligen Begleichung des Betrages wird ANTENNE BAYERN von allen Verpflichtungen frei. Eine Übertragung oder Abtretung auf Dritte ist nicht möglich. Ebenso wenig eine Barauszahlung. Minderjährige haben im Falle des Gewinns bei dessen Abholung eine von ihren Erziehungsberechtigten unterschriebene Erklärung über die Erlaubnis der Auszahlung und Entgegennahme des Gewinns an den Minderjährigen vorzuweisen. Reagiert der Gewinner nicht innerhalb von maximal 14 Tagen auf die Benachrichtigung, verfällt der Gewinnanspruch.

4.3 Gewinn

Grundsätzlich wird ANTENNE BAYERN mit Übergabe des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

Gewinne sind grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar, es sei denn, ANTENNE BAYERN stimmt hier ausnahmsweise schriftlich zu. Der Weiterverkauf oder Übertragung an Dritte ist nicht erlaubt.

Sämtliche mit dem Gewinn ggf. einhergehenden Folge- und Nebenkosten sind vom Gewinner zu tragen. ANTENNE BAYERN übernimmt keinerlei Gewähr-, Sachmangel- oder Garantieleistungen. Eine Barauszahlung von Gewinnen oder Austausch von Sachleistungen, insbesondere ohne Nachweis, ist nicht möglich. Ebenso wenig eine Übertragung oder Abtretung auf Dritte.

5. Teilnahmeberechtigung:

Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, bedürfen zu ihrer Teilnahme der Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von ANTENNE BAYERN sowie der mit ANTENNE BAYERN verbundenen Unternehmen (gem. § 15 Aktiengesetz). Dies gilt ebenso für die Familienangehörigen und/oder Lebenspartner der genannten Personen.

6. Ausschluss von der Teilnahme:

ANTENNE BAYERN ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen z. B. Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist ANTENNE BAYERN auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern.

7. Einverständniserklärung:

Mit der Teilnahme (z.B. per Telefon, Sprachnachricht oder via Online-Formular) erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre Namen bei der Durchführung der Aktion im Programm von ANTENNE BAYERN genannt werden. Absender von Sprachnachrichten erklären außerdem ihr Einverständnis zur ein- oder mehrmaligen Ausstrahlung und der Nennung ihres Namens im Programm von ANTENNE BAYERN. Anrufer auf der Hotline erklären zudem ihr Einverständnis mit der Aufzeichnung des mit ihnen geführten Telefonats und zur ein- oder mehrmaligen Ausstrahlung der Aufzeichnung und der Nennung ihres Namens im Programm von ANTENNE BAYERN. Dabei ist der Teilnehmer auch mit einer eventuellen Nutzung zu Eigenwerbezwecken von ANTENNE BAYERN einverstanden. Für den Fall eines Gewinns erklärt der Teilnehmer ebenso sein Einverständnis damit, dass sein Name und ggf. ein bereitgestelltes Foto auf den digitalen Kanälen von ANTENNE BAYERN (z.B. Webseite, Facebook) veröffentlicht und für Pressezwecke an Dritte zur Verfügung gestellt werden.

8. Interviews/Bild- und Filmmaterial:

Teilnehmer im Allgemeinen und Gewinner im Besonderen erklären ihre grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von ANTENNE BAYERN oder anderer Medien im Zusammenhang mit der Aktion und im Falle des Gewinns seinem Gewinn einzugehen und an der Herstellung von Bild- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B. öffentliche Preisübergabe, Fototermin).

9. Ausschluss des Rechtswegs:

ANTENNE BAYERN gewährt den Gewinn nur, wenn der Gewinner alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.

10. Datenschutz

Die Daten, die die Teilnehmer im Rahmen einer Aktion übermitteln, werden von ANTENNE BAYERN ausschließlich für die Durchführung der Aktion genutzt. Es sei denn, der Teilnehmer hat seine Einwilligung zur weitergehenden, insbesondere werblichen Nutzung seiner Daten erteilt. Sofern im Rahmen einer Gewinnabwicklung Dritte wie Partner-Unternehmen eingebunden werden müssen (z.B. Gästelisten-Plätze bei Konzerten), erfolgt eine ausschließlich zur Abwicklung notwendige Datenweitergabe. Die Datenlöschung erfolgt unmittelbar nach Beendigung des Zwecks durch den Partner. Weitergehende Maßnahmen wie Werbezwecke sind ausdrücklich untersagt. Ausführliche Informationen zum Datenschutz befinden sich hier.

11. Haftungsausschluss:

ANTENNE BAYERN ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. ANTENNE BAYERN haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
ANTENNE BAYERN weist darauf hin, dass ANTENNE BAYERN keine Gewähr für die problemlose Nutzung des Telefonnetzes sowie des Internets übernehmen kann. Eventuelle Einschränkungen gehen zulasten des Teilnehmers.


Stand: 17.01.2025