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Stinkefinger und Co.: So viel kosten euch Beleidigungen im bayerischen Straßenverkehr

Der Bayer kann auch mal genervt sein, wenn sich Touris beim Fahren blöd anstellen. Dann rutscht einem doch mal die ein oder andere Beleidigung raus und das kann kosten. Mit wie viel Geldstrafe ihr in manchen Fällen rechnen müsst, haben wir euch zusammengefasst.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Wut am Steuer Verkehr Foto: Aliaksandr Marko / adobe stock

"Der ganze Bua a Depp" nur eine von vielen Beleidigungen, die einem im Straßenverkehr mal rausrutschen, wenn der vor einem einfach nicht so Auto fährt, wie wir uns das vorstellen. Tatsächlich können euch Beleidigungen im Straßenverkehr auch was kosten. Mit wie viel ihr in welchem Fall rechnen solltet, haben wir euch aufgelistet.

Ist das wirklich eine Straftat?

Der Stinkefinger oder eine Beleidigung gelten tatsächlich als Straftat und nicht nur als ungutes Verhalten. Genau deswegen müssen wir auch mit Kosten rechnen. Am Ende kann eine hohe Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verordnet werden. Bei Handgreiflichkeiten plus Nötigung kann das einen Autofahrer sogar 1600 Euro plus einen Monat Fahrverbot kosten, so der ADAC.

So wird die Strafe berechnet

Grundsätzlich gibt es für böse Gesten und verbale Beleidigungen keinen einheitlichen Strafkatalog. Auch Punkte in Flensburg sind bei Beschimpfungen nicht mehr vorgesehen. Der Geldbetrag wird in Tagessätzen berechnet, das ist der 30. Teil eines Monatsnettoeinkommens. Bedeutet: Umso mehr der Verurteilte verdient, desto mehr muss er zahlen. Im Normalfall erwartet einem bei einer Beleidigung im Straßenverkehr eine Strafe, die mit 20 bis 30 Tagessätzen berechnet wird.

Diese Beleidigungen wurden u.a. schonmal mit 1000 Euro bestraft


  • "A...loch"
  • "Drecksau"
  • "Sie sind blöd im Kopf"
  • "Verbrecherin"
  • "blöde Kuh"

Diese Ausdrücke wurden nicht bestraft


  • "Sie können mich mal"
  • "Komischer Vogel" zu einem Polizisten
  • "Leck mich am A..." im schwäbischen Sprachgebrauch
  • "Parkplatzschwein" zum Falschparker