Wusstest du das? Hier ist offiziell eine Leinenpflicht für Hunde
In Bayern herrschen unterschiedliche Regeln bezüglich der Leinenpflicht. Wir haben euch alles Wichtige zusammengefasst.
Muss der Hund an bestimmten Orten verpflichtend an die Leine? Wir haben euch die offiziellen Regelungen einmal aufgelistet und was speziell in den bayerischen Großstädten gilt.
Offizielle Leinenpflicht: Die Regelungen in Bayern
Die Hundebesitzer selbst wissen meist den Fakt, dass die Leinenpflicht innerhalb Deutschlands unterschiedlich geregelt ist. In Bayern herrscht grundsätzlich keine allgemein gültige Regelung, dass Hunde an bestimmten Orten an die Leine müssen. Allerdings haben die großen Städte im Freistaat eigene Ordnungen, an die sich gehalten werden muss. Meist beziehen sich die großen Städte in Bayern auf Artikel 18 Landesstraf- und Verordnungsrechts.
Leinenpflicht in den größten Städten Bayerns
Leinenpflicht in München
In München gibt es eine eigene Verordnung für das Halten von Hunden. Hier steht beispielsweise auch drin, in welchen Stadtgebieten Hunde an der Leine geführt werden müssen, oder wo sie nicht mit rein dürfen. In der Landeshauptstadt gelten die Regelungen für alle großen Hunde, die ihren zwölften Lebensmonat vollendet haben.
- Innerhalb des Altstadtrings, der Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen herrscht eine Leinenpflicht.
- Bei Öffentliche Veranstaltungen, wie Märkten, Festen oder Versammlungen im Freien sind die Hunde ebenfalls an der Leine zu führen.
- Auch in der Nähe von Spielplätzen, oder an Bahnhöfen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt für die Vierbeiner eine Leinenpflicht.
Leinenpflicht in Nürnberg
In Nürnberg müssen Hunde an einer Leine, die höchstens 120 Zentimeter lang ist, an folgenden Orten geführt werden.
- In Grünanlagen außerhalb ausgewiesener Hundefreilaufzonen.
- An Wochen und Jahrmärkten
- In Naturschutzgebieten, außer es handelt sich um einen Jagdhund in der rechtmäßigen Jagdübung.
Wenn der Hund höher als 50 Zentimeter ist, greifen nochmals gesonderte Regelungen:
- In allen ausgewiesenen Fußgängerzonen gilt dann eine Leinenpflicht und ebenfalls in verkehrsberuhigten Bereichen im gesamten Stadtgebiet.
- Auch auf öffentlichen Anlagen, Wegen, Straßen, oder Plätzen des Altstadtrings oder der Königstorpassage.
- In Nürnberg gibt es allgemein sogenannte "Hundeverbotszonen".
Leinenpflicht in Augsburg
In Augsburg ist alles etwas entspannter geregelt. Hunde können hier überall frei laufen, außer es wird durch Schilder angekündigt, dass die Hunde an der Leine zu führen sind. Auch, wenn Hunde nicht hören, sind sie Laut der Stadt an der Leine zu führen.
Wenn andere Angst haben oder viel los ist auf Weg und Wiese: Bitte Hund anleinen oder bei Fuß nehmen
so die Stadt Augsburg auf ihrer Homepage
Leinenpflicht in Regensburg
Auch in Regensburg gilt im Hauptteil des Stadtgebietes keine Leinenpflicht. Nur an folgenden Orten sind die Hunde anzuleinen:
- Park Neuprüll
- Ziegetsdorfer Park
- Brixen-Park
- Unterer Wöhrd
- Römerpark (Villa Rustica)
- Weichser Damm
Auf Spielplätzen gilt in der Stadt ein generelles Hundeverbot.
Leinenpflicht in Ingolstadt
Im Stadtgebiet von Ingolstadt herrscht für Hunde die höher als 50 Zentimeter sind eine Leinenpflicht. Des Weiteren gilt eine Leinenpflicht an folgenden Orten:
- Seen und Badeanlagen, die öffentlich sind.
- Auf Spielplätzen
- Auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Altstadtbereich (Jahnstraße, Auf der Schanz, Dreizehnerstraße, Esplanade, Heydeckplatz, Roßmühlstraße, Schloßlände, Hartmannplatz)
Auch in den Würzburg, Erlangen, Bamberg, Bayreuth und Fürth gelten stadteigene Regelungen für die Leinenpflicht bei Hunden.