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Hecke schneiden: Schneidet ihr nach März kostet das

Zum Schutz von Vögeln ist es verboten, vom 1. März bis 30. September größere Schneide-Arbeiten zu machen. Es drohen hohe Strafen. Welche das sind und was ihr beachten müsst, erfahrt ihr hier.

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Ein Gärtner, der eine Hecke schneidet Haus & Garten Foto: Marina Lohrbach / Adobe Stock

Obacht: Wollt ihr keine Geldstrafe riskieren, solltet ihr euch mit dem Hecke schneiden beeilen. Ab Mittwoch, dem 1. März, greift wieder das sogenannte Verschneideverbot für Hecken und Bäume.

Wann ist es verboten Hecken zu schneiden?

In der Zeitspanne vom 1. März bis 30. September ist es verboten Bäume und Hecken im großen Ausmaß zu schneiden. So ist es im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. 

§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen:

(1) Es ist verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Ausnahmen: Wann ist der Formschnitt bei Hecken erlaubt?

Damit Hecken oder Bäume nicht verwildern, sind kleinere Schnittarbeiten in dem genannten Zeitraum trotzdem erlaubt. Generell gilt: 

  • Kranke Bäume und Sträucher dürfen immer entfernt werden. 
  • Sobald eure Hecke oder ein Baum droht auf einen Gehweg oder eine Straße zu fallen, seid ihr sogar dazu verpflichtet, die Gehölze zu schneiden. Ihr solltet vor dem Verschnitt aber immer darauf achten, dass sich keine Vögel oder anderen Tiere eingenistet haben. 
  • Wenn ihr auf der sicheren Seite sein und Ordnungsstrafen verhindern wollt, holt euch vor dem Verschnitt eine Genehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde ein.

Wann ist der beste Zeitpunkt zum Hecken schneiden?

Sobald kein Frost mehr zu erwarten ist, wagt man sich an den ersten Schnitt der Hecke. Idealerweise ist das im Frühjahr (Februar). So schafft ihr es, dass eure Hecke gleichmäßig und gesund wächst.

Laut Gesetz verboten: So viel kostet Hecken schneiden im Sommer

Das Verbot zu ignorieren, kann gegebenenfalls empfindliche Strafen nach sich ziehen. Der Gesetzgeber stuft das nämlich als Ordnungswidrigkeit ein. Im schlimmsten Fall drohen euch Geldstrafen bis zu 10.000 Euro. Dabei ist es egal, ob ihr fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt habt. Auch Schneeglöckchen sind geschützt Pflanzen und können dich in Bayern ab 50 Euro Strafe kosten, wenn ihr sie pflückt. 

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