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Tag des Bieres: Happy Birthday Reinheitsgebot!

Das Reinheitsgebot hat Geburtstag! Mit dem Tag des Deutschen Bieres feiern deutsche Bierbrauer am 23. April den Geburtstag der bayerischen Landesverordnung von 1516. Das Reinheitsgebot wird im Jahr 2025 also 509 Jahre alt.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Bierkrüge Biergarten Matthias Balk/dpa

Die Bayerische Brauverordnung von 1516 brachte viele Brauvorschriften und auch Preiskontrollen mit sich und orientierte sich an den Brauverordnungen des Münchner Stadtrats.

„Wir verordnen (...), dass forthin überall im Fürstentum Bayern (...) von Michaeli (29. September) bis Georgi (23. April) eine Maß (...) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung (...) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. (...) Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen...“

Auszug aus der bayerischen Landesordnung von 1516

Man nimmt an, dass die Hefe nicht angegeben wurde, weil die Bayern damals noch nichts über die Gärung mit Mikroorganismen gewusst haben. Der Gärprozess wurde damals durch natürliche Hefen ausgelöst, die in der Umgebungsluft oder auf Gerätschaften vorhanden waren. Deswegen waren Brauereien neben Bäckereien auch deutlich erfolgreicher.

Ohne Hefe: Hoffen und Beten

Auch das sogenannte "Münchner Reinheitsgebot" aus dem Jahr 1487 nannte die Hefe noch nicht. Hier wurden oft Reste von alten Chargen den neuen Braumischungen beigemischt, um den Gärprozess zu starten. Die Münchner waren also Vorreiter beim Brauen und auch bei der Trinkkultur: der Biergarten kommt ursprünglich auch aus der bayerischen Landeshauptstadt München.

Alles doch nur Marketing?

Allerdings stimmt die Geschichte, dass das Reinheitsgebot 509 Jahre alt wird, nicht ganz. Es war und ist zwar bayerische Tradition für das Bierbrauen nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser zu verwenden, die Landesverordnung von 1516 ist dafür aber nicht ganz so wichtig wie es scheint. Denn schon 1551 waren in Bayern Koriander und Lorbeer als weitere Zutaten wieder erlaubt. 1548 wurde nördlich der Donau das Brauen von Weizenbier genehmigt und 1616 ließ eine bayerische Landesverordnung auch Salz, Wacholder und Kümmel zur Bierproduktion zu.

Doch "nur" 150 Jahre alt?

Erst im 19. Jahrhundert wurde das Reinheitsgebot wie wir es heute kennen in Bayern wieder gesetzlich festgesetzt. Und im Rest von Deutschland gelten bis heute lockerere Brauvorschriften als in Bayern.

Weißbier und Helles: eine alte Tradition

Auch wenn das Reinheitsgebot in den letzten 500 Jahren vielleicht nicht ganz so streng durchgesetzt wurde, wie man glauben könnte, ist es doch eine bayerische Tradition. 747 gewerbliche Brauereien gibt es Stand April 2025 in Bayern - das sind knapp die Hälfte aller Brauereien in Deutschland. Und sie alle brauen nach den gleichen Regeln: Gerstenmalz, Hopfen, Hefe, Wasser und nichts anderes kommt ins Bier. Und dafür sind wir Bayern auch international bekannt.

Übrigens wird alkoholfreies Bier auch nach dem Reinheitsgebot gebraut. Mit nur einem weiteren Schritt wird aus normalem Bier ein Alkoholfreies.