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EU-Urheberrechtsreform: Was ist der Artikel 13?

Am Dienstag (26. März) soll im Europäischen Parlament über die neue Urheberrechtsreform abgestimmt werden. Die Angst vor Zensur treibt europaweit Menschen auf die Straßen.

Urheber Rechte Zensur Christoph Soeder/ dpa

Am Wochen­ende sind zahl­rei­che Demos in Bayern ange­kün­digt:
Viele befürch­ten die Zensur des Inter­nets in Europa. Der Grund ist die geplante Urhe­ber­rechts­re­form der EU, mit dem oft genann­ten Arti­kel 13. Am kommen­den Diens­tag (26. März) debat­tiert und stimmt das Parla­ment über den aktu­el­len Vorschlag der Reform ab.



Warum ist ein neues Gesetz überhaupt geplant?

In Deut­sch­land sind Texte, Musik, Videos und andere krea­tive Schöp­fun­gen vom Urhe­ber­recht geschützt.
Die Rechte an diesen Werken liegen immer beim Schöp­fer.

Die können alleine darüber bestim­men, was mit dem Werk passiert. Auch ob es von ande­ren verwen­det werden darf. Seit Einfüh­rung des Inter­nets haben sich diese Regeln nicht geän­dert und wirken auf uns deshalb nicht mehr zeit­ge­mäß.


Die Rechtss­treite zwischen den großen Inter­net-Platt­for­men wie YouTube oder Google mit Recht­e­in­ha­bern laufen schon über Jahre hinweg. Da aber ein
gesetz­li­cher Rahmen zur Durch­set­zung des Urhe­ber­rechts fehlt, möchte die EU mit der neuen Reform diese Lücke schlie­ßen.

Was wird in Artikel 13 geregelt?

Der Arti­kel 13 ist der wahr­schein­lich wich­tigste Teil der EU-Urhe­ber­rechts­re­form. Hier geht es darum, dass Inter­net-Platt­for­men, wie Face­book, YouTube und Twit­ter künf­tig Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen verhin­dern müssen! Dazu werden soge­nannte „Inhalts­er­ken­nung­tech­ni­ken“ vorge­schla­gen.

Warum so ein Tumult?

Diese Inhalts­er­ken­nung­tech­ni­ken sind auch als Upload-Filter bekannt. Kurz gesagt sind es Programme, die geschützte Inhalte auto­ma­tisch erken­nen können sollen, sie dann blockie­ren und offline nehmen.

Exper­ten gehen davon aus, dass diese Programme nicht zuver­läs­sig arbei­ten und auch nicht-geschütz­tes Mate­rial sper­ren.

Unter­händ­ler des Euro­pa­pa­r­la­ments und der EU-Staa­ten hatten sich Mitte Februar auf einen Geset­zes­text geei­nigt. Der Einsatz von Filtern ist zwar nicht verpflich­tend, aller­dings befürch­ten Kriti­ker, dass die Platt­for­men den Vorga­ben nur damit nach­kom­men können. Dadurch drohe Zensur. Manche gehen sogar so weit und spre­chen vom „Ende des Inter­nets“.

Wir haben für euch zusammengefasst, was für und gegen den Artikel 13 spricht.


  • Urhe­ber, Auto­ren und Künst­ler erhal­ten mehr Kontrolle über ihre Rechte im Inter­net
  • Kein Urhe­ber­rechts­miss­brauch durch Inter­net-Gigan­ten
  • Die Einschrän­kun­gen in Arti­kel 13 sollen nur geltende Gesetze durch­set­zen, statt sie zu ändern
  • Künst­ler könn­ten mit der Reform mehr Geld verdie­nen

  • Mögli­che Zensur durch schlecht arbei­tende Upload-Filter
  • Inter­net-Platt­for­men können nahezu selb­stän­dig über Inhalte im Inter­net entschei­den
  • Kleine Inter­net-Platt­for­men könn­ten pleite gehen, weil die Filter teuer sein könn­ten
  • Jugend­li­che in ganz Deut­sch­land haben Angst um die Exis­tenz ihrer Vorbil­der

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